Insbesondere für den Aufsichtsrat wird die Wirksamkeitsbeurteilung des Gremiums - wie im DCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex) gefordert - immer wichtiger. Dadurch sollen notwendige Anpassungen in der Zusammensetzung und Zusammenarbeit erkannt werden, um die Kompetenz und Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats hinsichtlich der genannten Anforderungen sicherzustellen. Verstärkt wird dies noch mal mit der Novellierung aus dem Jahr 2022 und den formulierten Anforderungen zum Thema „ESG“. Odgers Berndtson unterstützt mit einem innovativen ESG- und Transformations-Assessment Unternehmen dabei, die regulatorischen Anforderungen an die Kompetenz und Funktionsweise des Aufsichtsrats gemäß der Richtlinie D. 12 des DCKG in den Bereichen „Struktur und Funktion“, „Rollen, Fähigkeiten und Prozesse“, „Information, Kommunikation und Zusammenarbeit“ sowie „Strategie und Ausblick“ zu evaluieren. Fragen zur ESG-Kompetenz und -Bereitschaft sowie zur Transformationskompetenz werden in den genannten Bereichen in den Mittelpunkt gerückt.
Die Ergebnisse der Analyse dienen als Basis für die Ableitung von Handlungsempfehlungen. Zum Tragen kommen dabei die Kompetenzen im Bereich Top ESG-Regulatorik, Transformation, Governance und Executive Profiling. Wir sehen das richtige Team in seiner Zusammensetzung und Zusammenarbeit als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Transformation. Durch eine ergänzende Selbstbeurteilung der Unternehmensleitung ermöglichen wir zudem eine integrative Betrachtung der entscheidenden Unternehmensgremien und liefern mit unserem umfassenden Leistungsportfolio zusätzliche Hinweise für die Weiterentwicklung und die Verbesserung der Chancen im Transformations-Wettbewerb.